bildbild
aktuelles termine bildung sport jugend organisation download


Bildungsangebote


Basisqualifikation
Lizenzstufe C1
Lizenzstufe C2

Fortbildung

Kampfrichter
Sondermaßnahmen

Jugendleiter
Fortbildungsmaßnahmen

Allgemeine Hinweise zu Fortbildungsmaßnahmen
Schieß- und Standaufsichten
Diese Fortbildung ist für das Bogenschießen nicht erforderlich, da es keine gesetzliche Grundlage gibt.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Nachweis eines Erste-Hilfe-Grundlehrganges (nicht älter als 2 Jahre) z.B. über DRK, ASB usw., Bescheinigung für Führerschein wird nicht anerkannt (16 Lerneinheiten)
Nachweis über die Waffensachkunde nach § 7 WaffG z.B. über Schützenkreis, Kreisbehörde usw. (20 Lerneinheiten).
Verlängerung der Trainer C Basis-Lizenz
Die Trainer C-Lizenz ist vier Jahre gültig.
Zu ihrer Verlängerung ist innerhalb dieser vier Jahre der Nachweis über 16 Lerneinheiten Fortbildung erforderlich.
Bemerkung
Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang oder einem Workshop (außer Schieß- und Standaufsicht) wird für die Verlängerung der Trainer C-Lizenz mit 8 Lerneinheiten anerkannt.
Weiterhin wird bei Nachweis einer Ersthelfer-Ausbildung (2 Tage), diese ebenfalls mit 8 Lerneinheiten anerkannt.
Bitte Trainer C-Lizenz und Testatheft mitbringen.

Lehrgangsangebote


Fortbildungslehrgänge

LehrgangsdatumMeldeschluss Disziplin OrtKosten Lehr-
Einh.
Teilnehmer
Min. Max.
L._Nr.
Ausschr.
07.11.201015.09.2010 Workshop Waffenrecht LLZ Frankfurt 40,00 8 10 40 491.1
16.10.201015.09.2010 Kommunikation LLZ Frankfurt 40,00 8 12 20 471.1
05.12.201001.10.2010 Technische Elemente LLZ Frankfurt 40,00 8 10 25 425.1
20.03.201115.01.2011 Workshop Nachwuchsarbeit Ober-Breidenbach 40,00 € 8 10 25 495.2
13.11.201115.09.2011 Schieß- und Standaufsicht Butzbach 20,00 € 4 15 25 401.3
12.12.201015.10.2010 Workshop Aufsicht, Haftung und die Folgen Butzbach 40,00 € 8 10 25 497

Lehrgangsanmeldung

Füllen Sie bitte alle Felder des Formulares aus (Pflichtfelder).

Nach dem Absenden der Mail an den Hessischen Schützenverband erhalten Sie an Ihre im Formular angegeben Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung.

Die Lehrgangsgebühr muss bis zu dem in der Ausschreibung genannten Meldeschluss beim Hessischen Schützenverband eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen zum Lehrgang werden nicht berücksichtigt.

Bitte überweisen Sie die Lehrgangsgebühr auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes bei der
Frankfurter Sparkasse, Kontonr. 350 710, BLZ 500 502 01, Verwendungszweck: Lehrgang Nr. xxx.x

Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

Lehrgang-NrVereinsnr.Mitgl.Nr.
Name, VornameGeburtsdatum
StraßePLZ, Wohnort
TelefonE-Mail
Verein / Verband / Funktion / Disziplin (Bogen, Gewehr, Pistole usw.)
Datum